Nicht jeder Babyname ist zulässig

Sobald Nachwuchs ansteht, taucht auch schon eine wichtige Frage auf: Welchen Namen soll es erhalten? Der Babyname ist zwar ein Sache der Eltern, aber alle Verwandten und Bekannten wollen es wissen, machen Vorschläge und beteiligen sich rege an der Namensfindung.

Als Babyname bekommt der Abkömmling die Wahl der Erziehungsberechtigten sofort nach der Geburt. Das hat hauptsächlich auch verwaltungstechnische Gründe, weil die Geburt bekanntlich schriftlich festgehalten werden muss. Nebst Ort, Uhrzeit wie auch Namen der Eltern werden diese Angaben sodann auch auf der Geburtsurkunde eingetragen. Nach alter Sitte ist es das Vorrecht der Mutter, das Neugeborene als erste Person beim Namen zu nennen. Indes zuvor muss der Vorname erstmal ausgesucht werden. Und dies ist gar nicht so leicht. Sobald ein besonderes Kind einen besonderen Vornamen haben soll, wird es etwas schwerer.

Manche Eltern machen es sich ganz einfach. Entweder wird der Rufname der Mutti oder des Vaters verwendet, der Vorname eines Großelternteils oder eines anderen lieben Verwandten, den man damit ehren möchte. In eine ähnliche Richtung gehen auch die Bestrebungen, den neuen Erdenbürger nach einem Promi zu nennen. Auf diese Weise soll dann der Babyname Ausdruck der Begeisterung für diesen Star sein. Doch dies geht nicht in jedem Fall.

Denn der Vorname des Kindes kann hierzulande nicht willkürlich ausgewählt werden. Es gibt diverse amtliche Richtlinien und inzwischen auch Gerichtsurteile, die in diesem Zusammenhang klare Grenzen definieren.

An erster Stelle steht das Kindeswohl sowie das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Im Wesentlichen darf der Rufname dem Nachwuchs nicht schaden. So sind einige Rufnamen ohne Wenn und Aber verboten, weil sie den Nachwuchs dem Spott preisgeben würden oder sogar anstößig sind. Asterix-Fans dürfen ihren männlichen Nachkommen nicht Verleihnix nennen, auch Satan ist unzulässig, dito Jesus oder Christus, und desgleichen Cezanne mit und ohne den accent aigu. Weitere Beispiele sind Heydrich, Holgerson und Tom Tom. Wieso Eltern ihren Sprössling Atomfred, Puhbert oder Störfried nennen möchten, möchte man lieber überhaupt nicht wissen. Als nächstes gibt es Namen, die nun zwar zulässig sind, doch nicht unbedingt zu empfehlen, etwa Kain oder Judas. Doch auch Pumuckl darf der Sohn heißen. Allerdings kann man nicht immer voraussehen, ob das Kind später für seinen Vornamen gedemütigt wird. Die Die einstigen Mode-Vornamen Kevin und Chantal sorgen heutzutage nicht selten für Sticheleien.

Selbstredend gibt es gleichermaßen zulässige Babynamen für die kleine Tochter, wie La Toya, Pfefferminze, Pippi (in Anlehnung an Pippi Langstrumpf) oder Chanel. Im Gegensatz dazu ist Dior statthaft, sowohl für Mädchen als auch für Jungs. Während Pepsi-Cola nicht möglich ist, drückt man bei Pepsi-Carola ein Auge zu. Gleichermaßen erlaubt sind die weiblichen Vrnamen Fanta sowie Windsbraut.

Eine zweite Vorschrift besagt, dass Bezeichnungen von Gegenständen, Ortsbezeichnungen oder Tierbezeichnungen nicht als Kindernamen in Frage kommen.

Außerdem muss klar erkennbar klar sein, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt, im Zweifelsfall durch einen zweiten Vornamen. So darf ein männliches Kind nicht einfach nur Kai, Micha oder Chris heißen. Kai-Uwe und Kai-Werner jedoch gehen ohne Beanstandung durch. Bei Mädchen darf der Vorname Ronit oder Josephin nicht alleine stehen.

Darüber hinaus muss der Name als Vorname erkennbar sein. Bei schwedischen Namen wie Anderson zum Beispiel streiten sich noch die Standesbeamten.

Gute Chancen haben die Eltern, falls der Wunschname bereits irgendwo literarisch auftaucht. Kantorka nach einer Figur in der Geschichte Krabat ist mithin statthaft.

Wer sich gar nicht sicher ist, kann sich auf dem Standesamt erkundigen oder einen berufsmäßigen Namensberater beauftragen. Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache steht im Zweifelsfall zur Seite. Wem die telefonische Information nicht ausreicht, der kann sich gegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro die Auskunft schriftlich bestätigen lassen. Typischerweise anerkennen die Standesämter diese Bestätigung.


Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>